Selbstbestimmt Leben – begleitet Wohnen

In zunehmendem Maße hat ein Teil der Menschen mit Behinderung durch veränderte Konzeptionen sowie durch spezifische Förder- und Lebensbedingungen einen Grad an Selbstständigkeit erreicht, der für sie das Angebot einer anderen, offeneren Form des Wohnens möglich und erforderlich macht – dem Ambulant Begleiteten Wohnen.
Assistenz zur Alltagsbewältigung
Im Ambulant Begleiteten Wohnen (ABW) leben derzeit 44 Menschen mit Assistenzbedarf in 22 unterschiedlichen Wohnangeboten (Stand März 2022). In den Wohnungen leben Menschen mit Behinderung alleine, zu zweit oder zu dritt, mit ihren Partner*innen oder Mitbewohner*innen. Der Assistenzbedarf wird durch 1 – 3 Besuche in der Woche unserer Assistent*innen abgedeckt. Dabei werden Dinge zur Alltagsbewältigung wie Einkauf, Zubereitung von ausgewogenen Mahlzeiten, Freizeitgestaltung oder Urlaubsplanung besprochen. Die Menschen werden auch bei administrativen Angelegenheiten wie z.B. der Beantwortung von Schreiben von Behörden oder der Agentur für Arbeit unterstützt. Einen großen Teil der Assistenzzeit nehmen Gespräche und Planung ein.
Rahmenbedingungen des Ambulant Begleiteten Wohnens
Zielgruppe des Ambulant Begleiteten Wohnens
Das ABW ist eine Dienstleistung unseres Schwester-Unternehmens Franziskuswerk Schönbrunn gGmbH für volljährige Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung, die gerne in ihrer eigenen Wohnung leben möchten und keine „rund um die Uhr“-Betreuung benötigen, jedoch auch nicht ganz alleine ohne Unterstützung leben können.
Unterstützung durch Mitarbeiter*innen
Die Unterstützung ist individuell und bedarfsgerecht am Menschen orientiert und ermöglicht ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben. Hierzu erhalten Assistenznehmer*innen Unterstützung durch erfahrene Assistent*innen der Franziskuswerk Schönbrunn gGmbH, die gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung ausgesucht werden.
Kosten für das Ambulant begleitete Wohnen
Die Kosten für das ABW sind Leistungen der Eingliederungshilfe und werden im Regelfall vom Bezirk übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen die zuständigen Sozialhilfeträger, sofern eine Bedürftigkeit nach den Richtlinien der Sozialgesetzgebung vorliegt. Dabei gelten Mietobergrenzen, d.h. es erfolgt eine Überprüfung der Angemessenheit der Wohnung in Hinblick auf Größe und Preis. Die Gemeinden geben Auskunft zu den jeweiligen Mietobergrenzen.
ABW – Leichte Sprache
Selbstbestimmt Leben – begleitet Wohnen
Was ist Ambulant Begleitetes Wohnen?
Die Abkürzung für Ambulant Begleitetes Wohnen heißt: ABW

Sie leben in ihrer eigenen Wohnung.
Sie haben die Wohnung gemietet.
Oder die Wohnung gehört Ihnen.

Sie wohnen alleine.

Oder mit anderen Personen.
Sie entscheiden selbst , wo und wie Sie wohnen möchten.
Wie geht das ABW?
Vielleicht können Sie manche Dinge nicht allein.
Dann bekommen Sie Hilfe.
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir einen Mitarbeiter aus,
der Ihnen in Ihrer eigenen Wohnung hilft.
Er kommt einmal in der Woche zu Ihnen. Oder öfter.
Der Mitarbeiter fragt Sie, was Sie machen wollen.
Und wo sie Hilfe brauchen.

Zum Beispiel beim Einkaufen.

Oder beim Kochen.

Der Assistent geht mit Ihnen zum Amt.

Oder er hilft Ihnen mit dem Geld.
Und bei der Post.
Was ist noch wichtig für das ABW?
Das ABW kostet Geld.
Nur sehr wenig Menschen müssen das selbst bezahlen.
Sie müssen nicht selbst bezahlen, wenn Sie nur wenig Geld haben.

Dann müssen Sie einen Antrag schreiben.
Die Mitarbeiter von pfiff können Ihnen dabei helfen.
Der Antrag geht dann zum Bezirk Oberbayern.
Das ist die Stelle, die sagt ob das ABW bezahlt werden kann.
Sie haben Fragen zum ABW ? Ich berate Sie gerne.
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